Telefon: +49 351 4112 394 Finanzdienstleistungen Dietmar Sullus |
Depotstand.de
Kontakt
Impressum
Datenschutzerklaerung Erstinformation ESG-Informationspflichten |
Wenn der Anleger ein Modellportfolios für sein Depot nutzen möchte, dann ist die Unterzeichnung eines
Beratungsvertrages erforderlich.
Der Beratungsprozess wird in der Regel komplett durchlaufen werden müssen.
Eine weitere Bedingung ist ein Fondsdepots bei der FFB, da nur dort eine Modellportfolionutzung sichergestellt ist.
Eine
Übertragung von Fonds von anderen Depotstellen sollte sinnvollerweise ebenfalls erfolgen, um die Zuordnung zum Modellportfolio vornehmen zu können.
Der Anleger sollte sich entscheiden können in welchem Zyklus er ein Rebalancing wünscht.
Spar- und Entnahmepläne sowie Einmalanlagen und Auszahlungen führen indirekt zu einem Rebalancing.
Beim Rebalancing werden Fondsanteile verkauft, also Gewinne realisiert, hier greift die Abgeltungssteuer, wenn der Freibetrag überschritten wird.
Der Anleger sollte sich vorher über die Nutzungsmöglichkeiten des
Basisfonds informiert haben.
Vermögensaufbauphase
Mindestdepotwert: 4.000 Euro
Einmalanlage Modellportfoliostruktur - Mindestbetrag 500 EUR
Sparplan Modellportfoliostruktur
- Midestbetrag 100 EUR
Sparplan in Basisfonds - Mindestanlage 25 EUR
Rentenphase
Auszahlplan aus Modellportfoliostruktur - Mindestbetrag 100 EUR
Auszahlplan aus Basisfonds - Mindestbetrag 100 EUR
Bei einem Modellportfolio kann ebenfalls ein Fondskredit eingerichtet werden, das ist auf jeden Fall die bessere Lösung als der Dispo bei der Hausbank.
Lassen Sie sich informieren.